Energiehilfen für Vereine wird fortgesetzt
Landesprogramm „Hessen steht zusammen“
Seit dem 15. Januar 2024 können Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes Hessen, die von Energiepreissteigerungen betroffen sind, über das Landesprogramm „Hessen steht zusammen“ eine weitere Ausgleichszahlung beantragen. Damit hat bereits die zweite Förderphase des Landesprogramms begonnen, die rückwirkend den Zeitraum von März bis Dezember 2023 abdeckt.
Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom in den Jahren 2022 und 2023 deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden mussten. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten pro Förderphase nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro.
In begründeten Härtefällen können Ausgleichszahlungen darüber hinaus gewährt werden. Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in Ansatz gebracht werden.
Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. Der Förderzeitraum umfasst die Zeiträume vom 01. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Förderphase 1) und 01. März bis 31. Dezember 2023 (Förderphase 2). Auch Vereine, die in der ersten Förderphase Energiehilfen beantragt haben, sind in der zweiten Runde antragsberechtigt. Anträge für beide Phasen können bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden.
Informationen zum Thema „Energiekrise und -hilfen finden Sie beim lsb h: Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)
Antragsformular des Landes Hessen: Energiekostenhilfe (hessen.de)
veröffentlicht am 08.03.2024