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Soforthilfen der Landesregierung für Unternehmen gilt auch für Vereine
Vereine, die existenzbedrohende Ausfälle im Zweckbetrieb und/oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben, können die Soforthilfe für Unternehmen beantragen; die online Antragstellung läuft über das Regierungspräsisium Kassel.
Wichtiger Hinweis: Lassen Sich sich nicht irritieren, dass gemeinnützige Vereine in der Checkliste nicht erwähnt werden. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Halten Sie die Ihnen vorliegenden Bescheide Ihres Finanzamts bereit und öffnen Sie den Online-Antrag.
- Nachdem Sie auf Seite 1 der Datenschutzerklärung zugestimmt haben, beantworten Sie auf der Seite 2 die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG für Sie zutreffend ist.
- Auf Seite 3 „Angaben zum Unternehmen“ können Sie im ersten Feld „Rechtsform“ den „eingetragenen Verein“ aus der Auswahlliste wählen (diese öffnet sich mit Klick auf das graue Dreieck am rechten Rand).
Hier gelangen Sie direkt zur Seite des RP Kassel »
Corona Informationsseite des Landessportbund Hessen e.V.
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