Corona-Vereinshilfe - bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung Bei finanziellen Engpässen im ideellen Bereich und der Vermögensverwaltung greift die Corona-Vereinshilfe des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS), die Antragstellung erfolgt per pdf-Formular via E-Mail nach Wiesbaden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Innenministerium, per Telefon unter 0611 353 1888 oder per Mail an corona-vereinshilfe@sport.hessen.de.
Soforthilfen der Landesregierung für Unternehmen gilt auch für Vereine Vereine, die existenzbedrohende Ausfälle im Zweckbetrieb und/oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben, können die Soforthilfe für Unternehmen beantragen; die online Antragstellung läuft über das Regierungspräsisium Kassel. Wichtiger Hinweis: Lassen Sich sich nicht irritieren, dass gemeinnützige Vereine in der Checkliste nicht erwähnt werden. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Halten Sie die Ihnen vorliegenden Bescheide Ihres Finanzamts bereit und öffnen Sie den Online-Antrag.
Nachdem Sie auf Seite 1 der Datenschutzerklärung zugestimmt haben, beantworten Sie auf der Seite 2 die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG für Sie zutreffend ist.
Auf Seite 3 „Angaben zum Unternehmen“ können Sie im ersten Feld „Rechtsform“ den „eingetragenen Verein“ aus der Auswahlliste wählen (diese öffnet sich mit Klick auf das graue Dreieck am rechten Rand).